Hallo,
1. In wie weit ist der Hoymiles HAT § 14 EnWG vorbereitet?
2. Die im Datenblatt angegeben 'Max. 10 Parallel-Wechselrichter' beziehen sich auf HATs, nicht auf die Anzahl der Microwechselrichter im auf der NET-Seite, korrekt?
3. Ist ein 'Mischbetrieb' mit einigen Microwechselrichtern am GEN-Port und weiteren auf der NET-Seite möglich?
3b. Falls ja, zählen dann die Wechselrichter am GEN-Port zur 30 kW Grenze bei deren Überschreitung ein zentraler Netz- und Anlagenschutz notwendig wird?
4. Das zweite Smartmeter an den PV-Wechselrichtern: ist das für die Funktion des HATs notwendig, oder lediglich zur korrekten Darstellung der Ströme in der Hoymiles Cloud?
Vielen Dank!
Hallo,
bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort.
1. Der Hoymiles HAT hat einen sogenannten DRM-Eingang (Demand Response Management), der mit dem Rundsteuerempfänger (oder der Steuerbox des Netzbetreibers) verbunden wird um §14a EnWG zu erfüllen.
2. Ja, die Angabe der Parallel-Wechselrichter bezieht sich auf die Anzahl HAT, nicht auf die Mikrowechselrichter.
3. Ja, ein solcher Mischbetrieb ist möglich.
3b. Da können wir Ihnen keine verbindliche Beratung geben. Am besten besprechen Sie dieses mit Ihrem Netzbetreiber. Der Gesetzestext spricht von installierter Leistung. Aber wenn Mikrowechselrichter am GEN-Port angeschlossen werden, wird die Gesamtausgangsleistung beschränkt auf die maximale Ausgangsleistung des HAT. Sie müssten dann nur noch die Leistung der Mikrowechselrichter hinzuaddieren, die nicht am GEN-Port angeschlossen sind.
4. Das zweite Smart Meter ist lediglich zur korrekten Darstellung der Ströme in der Hoymiles Cloud notwendig.
Beste Grüße
Shinetech Team